Gefahrstoffdeklaration (Indien)

Motorola hat Kenntnis von den indischen Vorschriften G.S.R 338(E), insbesondere den indischen Vorschriften von 2022 zu elektronischen Abfällen (e-Waste bzw e-Waste Management) sowie der indischen RoHS-Vorschrift, gemäß der ab März 2016 auf dem indischen Markt gehandelte elektronische und elektrische Produkte die zulässigen Grenzwerte für den Gehalt an einigen toxischen Chemikalien einhalten müssen. Im Sinne der indischen RoHS-Vorschriften lauten die Grenzwerte für den Anteil der regulierten Substanzen nach Gewicht in homogenen Materialien unserem Verständnis nach wie folgt: Blei 0,1 %%, Quecksilber 0,1 %%, hexavalentes Chrom (VI) 0,1 %%, polybromierte Biphenyle 0,1 %%, polybromierte Diphenylether 0,1 %%, Cadmium 0,01 %%. Telefone von Motorola Mobility LLC und elektrische Zubehörgeräte, die von oder im Auftrag von Motorola hergestellt werden, wurden unter Berücksichtigung der indischen RoHS-Anforderungen entwickelt. Sie werden getestet, um die durchgehende Einhaltung der indischen RoHS-Anforderungen zu überwachen und wir dokumentieren und pflegen die Ergebnisse der Konformitätstests im Rahmen des Qualitätssicherungsprogramms von Motorola. In Übereinstimmung mit dem Vorstehenden bestätigt Motorola, dass die gelieferten Telefone und Elektrozubehörteile von Motorola Mobility LLC den indischen Vorschriften zu Elektroabfällen (e-Waste und e-Waste Management) von 2022 entsprechen.